Vorruhestand
Weniger Rente als gedacht
Von Norbert Kurth, 25.03.10, 09:24h
Frühere RWE-Mitarbeiter hatten bei Renteneintritt das Nachsehen. Solange sie Vorruheständler waren, war alles in Ordnung, bei Eintritt ins Rentenalter fehlte aber plötzlich Geld auf dem Konto, mit dem sie eigentlich gerechnet hatten.
Rhein-Erft-Kreis - Zuerst gingen sie mit 55 Jahren in den Ruhestand, dann schon mit 51. Dass sie beim Eintritt in die Rente mit 60 Jahren einen Abschlag hinnehmen mussten, war den Frühpensionären klar. Und dass die zusätzliche Betriebsrente aufgrund der Ruhegeldrichtlinien geringer ausfallen würde als bei den Kollegen, die mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Doch dann stellte eine Reihe von ehemaligen RWE-Mitarbeitern fest, dass nach dem offiziellen Renteneintritt weniger Geld auf dem Konto ankam als gedacht. Besonders die Betriebsrente fiel geringer aus als erwartet. Und weil Proteste nichts halfen, zogen einige Vorruheständler vor Gericht.
Zunächst scheiterte ein ehemaliger Rheinbraun-Mitarbeiter im Jahr 2000 vor dem Kölner Arbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihm und anderen ehemaligen RWE-Mitarbeitern dann in zweiter Instanz aber Recht. "Die Kollegen sind sauer", heißt es hinter vorgehaltener Hand. Für einige Mitarbeiter geht es dabei um viel Geld - zwischen 100 und 200 Euro monatlich, wird geschätzt.
Hauptvorwurf der Rentner aus Kraftwerken und Tagebauen: RWE gehe davon aus, dass die Ruheständler das 65. Lebensjahr erreicht haben und eine entsprechende gesetzliche Rente bekommen. Von dieser aber hängt die betriebliche Rente ab. Ist die gesetzliche Rente hoch, fällt die betriebliche kleiner aus.
Ein Beispiel: Ein mit 55 Jahren ausgeschiedener Rheinbraun-Mitarbeiter geht mit 60 Jahren in Rente und erhält monatlich 1218,56 Euro. Wäre er erst mit 65 Jahren in Rente gegangen, hätte er 18 Prozent mehr auf dem Konto, nämlich 1486,44 Euro erhalten. Nach den Ruhegeldrichtlinien von RWE werden 50 Prozent der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente angerechnet.
Anders ausgedrückt: Die Betriebsrente wird um die Hälfte der tatsächlichen Altersrente gesenkt. Im genannten Beispiel müsse der Rentner von seiner (individuell sehr verschiedenen) Betriebsrente einen Abschlag von 609,44 Euro hinnehmen, wenn die tatsächliche Rente von 1218,66 Euro zugrundegelegt wird. Nimmt RWE aber die Rente, die mit 65 gezahlt worden wäre, als Basis, muss der Rentner einen Abschlag von 743,22 Euro hinnehmen. Ihm fehlen damit monatlich mehr als 130 Euro. Mehrfach ist das Landesarbeitsgericht in Köln den Klägern in zweiter Instanz gefolgt. Die 5. Kammer entschied am 23. Juni 2008 unter dem Aktenzeichen 5 Sa 438/08: "Sehen die Ruhegeldrichtlinien vor, dass das betriebliche Ruhegeld um die hälftige, dem Arbeitnehmer zustehende Sozialversicherungsrente vermindert werden soll, so ist bei einem Arbeitnehmer, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, die Hälfte der tatsächlich gezahlten Rente, nicht hingegen die Hälfte der fiktiven Rente, die der Arbeitnehmer bei Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt hätte, von dem betrieblichen Ruhegeld abzuziehen."
"Keine Auskunft"
Der Frechener Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jürgen Höser bestätigte zwar, dass er einige ehemalige Arbeitnehmer vertritt, will aber zu den laufenden Verfahren keine weitere Auskunft geben, denn: Die Urteile des Landesarbeitsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. RWE hat Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Die Entscheidungen stehen noch aus. Sollten die Ruheständler auch dort bestätigt werden, kämen erhebliche Nachzahlungen auf das Unternehmen zu. Wie viel, ist unklar. Denn Nachfragen beim eigens eingerichteten RWE-Pensionsfonds blieben ergebnislos. "Wir geben in diesem laufenden Verfahren keine Auskunft", hieß es.
Quelle: Kölner - Stadt - Anzeiger