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Diskutieren Sie mit über aktuelle Ereignisse und Gegebenheiten in der Gemeinde Elsdorf.
igbce-elsdorf.de/blog
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Antrag an den Bürgermeister wegen Einrichtung mobiler Bürgerservice mehr
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Antrag an den Bürgermeister wegen Aufstellung von Miettoiletten mehr
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Antrag an den Rhein-Erft-Kreis wegen Ausbau der Haltestellen in Zieverich und Glesch mehr
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Chronik der Ortsgruppe Eine Chronik über die Gründung und die Geschichte der Ortsgruppe Elsdorf steht zur Verfügung und wird jährlich fortgeschrieben.
Bei Interesse bitte hier Chronik bestellen, und die Adresse eingeben.
Sie wird dann in wenigen kostenlosTagen zugestellt. |
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Neuer Service für IGBCE Mitglieder
IGBCE Mitglieder im Bezirk Alsdorf erhalten kostenlos eine Erstberatung im Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht etc., die normalerweise nicht im Leistungskatalog der IGBCE enthalten sind. Mitglieder, die diese Leistung in Anspruch nehmen möchten, müssen vorab eine entsprechende Bescheinigung bei der Bezirksleitung Alsdorf anfordern und bei Vereinbarung eines Termins die entsprechende Kanzlei auf die IGBCE-Mitgliedschaft aufmerksam machen.
Für den Bereich des Rhein-Erft-Kreises ist folgende Kanzlei für eine kostenlose Erstberatung zuständig:
Rechtsanwalt
Hans-Jakob Muckes II
Franz-Hennes-Str. 22
50226 Frechen
Tel. 02234 / 202890
Fax 02234 / 205488 |
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Geborgenheit behalten
Geborgenheit behalten - Mitglied werden
Frauen und Männer, deren Ehepartner Mitglied der IG BCE waren, können nach dem Tod des Partners Mitglied der Gewerkschaft werden und damit die Anbindung an die Ortsgruppe behalten.
Als Mitglied der IG BCE stehen ihnen folgende Leistungen zu:
Teilnahme an allen Veranstaltungen der Ortsgruppe.
Rechtsschutz durch die IG BCE bei Streitigkeiten im Sozialrecht. Die Prozeßkosten werden von der IG BCE übernommen.
Weltweiter Schutz im Falle eines Unfalles (Freizeit- Unfallversicherung) einschließlich Krankenhaustagegeld.
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich bei Witwen auf 3,00 Euro pro Monat.
Bei Witwern richtet sich der Beitrag nach der Höhe der Rente. Bei nicht knappschaftlich Versicherten wird der Beitrag um die 6,00 Euro pro Monat (je nach Höhe der Rente auch weniger) betragen.
Aufnahmeanträge bei den Mitgliedern des Vorstandes oder den Knappschaftsältesten.
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Freizeit - Unfallversicherung
Längerer Urlaub und kürzere Arbeitszeit bringen mehr Freizeit. Mehr Freizeit heißt aber auch mehr Unfälle, ob auf der Urlaubsfahrt, beim Bergsteigen, beim Skilaufen oder beim Schwimmen. Die Freizeitunfallversicherung wird ab dem 11. Oktober 1997 in der IGBCE für alle Mitglieder gewährt.
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Antragsvoraussetzung für Freizeit - Unfallversicherung
Für das Mitglied muß
a) eine mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in der IGBCE bzw. vorher in einer anerkannten Einzelgewerkschaft bestehen,
b) eine satzungsmäßige Beitragszahlung gewährleistet sein und
c) es darf kein Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten bestehen.
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Umfang des Versicherungsschutzes
a) Versichert ist jeder Unfall, des sich während der Freizeit, also außerhalb des direkten Weges nach und von der Arbeitstätte ereignet und der mindestens einen 48 - stündigen (an drei Kalendertagen) Krankenhausaufenthalt verursacht oder eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (Invalidität) befürchten läßt oder den Tod zur Folge hat.
b) Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
c) Die Benutzung von Flugzeugen bei Reise- und Rundflügen ist mitversichert. |
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Leistungen der Freizeit - Unfallversicherung
a) Unfall - Krankenhaustagegeld
Ein Unfall - Krankenhaustagegeld wird für jeden Freizeitunfall mit der Folge eines stationären Krankenhausaufenthaltes in Höhe des 30-fachen Monatsbeitrags als einmalige Entschädigung gewährt. Höchstens dürfen jedoch 100,00 DM pro Tag der stationären Behandlung gezahlt werden.
Voraussetzung für die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ist, daß das Mitglied wegen eines außerberuflichen Unfalls mindestens 48 Stunden (an drei Kalendertagen, da Aufnahme- und Entlassungstag jeweils als ein Kalendertag gerechnet werden) in einem Krankenhaus Aufnahme gefunden hat.
Kein Krankenhaustagegeld wird bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Kuranstalten und Heilstätten gezahlt.
b) Invalidität - Entschädigung
Die Invaliditätsentschädigung wird in einer Höhe des 500-fachen Monatsbeitrages - mindestens aber 2.500,00 DM - als einmalige Entschädigung bei Ganzinvalidität, bei Teilinvalidität von mindestens 20% der dem Grad der Invalidität entsprechender Teil.
Ansprüche auf Invalidität - Entschädigung müssen durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens begründet sein.
Für Rentner, die nicht mehr in Arbeit stehen und Rentenbeiträge zahlen, ist eine Invalidität - Entschädigung ausgeschlossen (Ausnahme Rentner, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und Vollbeiträge entrichten).
c) Todesfall Entschädigung
Die Todesfallentschädigung wird in Höhe des 200-fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes gewährt.
Als Monatsbeitrag gilt der Durchschnittsbeitrag, der sich aus den letzten zwölf Monaten ergibt.
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Einschränkende Merkmale
a) Während einer beitragsfreien Zeit ruht der Versicherungsschutz (z. B. Wehr- o. Zivildienst, Bezug Erziehungsgeld. Der Versicherungsschutz kann bei entsprechender Beitragszahlung auch aufrecht erhalten werden.
b) Wird die Todesfall - Entschädigung aus der Freizeitunfall - Versicherung gewährt, besteht kein Anspruch mehr auf Hinterbliebendenbeihilfe.
c) Risiko - Sportarten wie z. B. Fallschirmspringen sind nicht versichert. |
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Beantragung von Versicherungsleistungen
Die Beantragung von Versicherungsleistungen muß immer über die zuständige Bezirksleitung vorgenommen werden.
Zur Beantragung von Versicherungsleistungen liegen zwei Formulare bei
a) Unfallmeldung
b) Bericht über Unfalltod
Die erforderlichen Formulare sind in der zuständigen Bezirksleitung abzufordern. |
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